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Klasse B - Schaltung

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrerplatz, können mit der Klasse B gefahren werden. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug- kombination 3500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, dann können auch höhere Anhängelasten bewältigt werden. Weiterhin sind in der Klasse B die Klassen AM ( bekannt auch als Mopedschein) und L ("Traktor") eingeschlossen.

Neben der Ausbildung mit manueller Schaltung können wir auch auf Automatik-Getriebe ausbilden. Ab 18 Jahren ist das selbstständige Fahren möglich, ab 17 dagegen nur in Begleitung (ausgenommen Klasse AM). 

Neue Automatikregelung: Schlüsselzahl 197

Mit der neuen Automatikreglung (Schlüsselzahl 197) ist es nun möglich die Automatikbeschränkung während der Ausbildung wegfallen oder nachträglich streichen zu lassen.

Vorraussetzungen dafür sind:

- mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- anschließender Fahrtest in der Fahrschule (mindestens 15 Minuten)

Wird die Beherrschung des Schaltfahrzeugs ausreichend nachgewiesen stellt die Fahrschule eine Bescheinigung für die Behörde aus. Dort wird die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen. Diese berechtigt trotz Prüfung mit Automatikgetriebe zum Führen von Fahrzeugen mit Automatik- und mit Schaltgetriebe im Inland und im Ausland.

Theorie

2 x Theorie pro Woche: immer Montag und Mittwoch ab 17:30 Uhr in unseren Fahrschulräumlichkeiten. Jeder Fahrschüler kann zu einem beliebigen Zeitpunkt dem Theorieunterricht beitreten, da die Themen fortlaufend sind.

  Ersterteilung Erweiterung
Unterricht

Mindestunterricht: Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil und einen klassenspezifischen Teil. Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden.

Der Umfang des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) beträgt 2 Doppelstunden.

Mindestunterricht: Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang des allgemeinen Teils mindestens sechs Doppelstunden.

Der Umfang des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) beträgt 2 Doppelstunden.

Prüfung In der Theorieprüfung werden 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff abgefragt. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Pkt. Bei Erweiterung werden 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischen Stoff abgefragt. Die maximale Fehlerpunktzahl beträgt 6 Pkt.

 

Praxis

Mit der Ausbildung kann bis zu einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters und bereits vor Bestehen der Theorieprüfung begonnen werden.

Unterricht

Die Grundausbildung umfasst das Training der Grundelemente und Stadtfahrten. Eine Fahrstundeneinheit dauert dabei in der Regel 45 Minuten und kann mit mehreren Fahrstunden kombiniert werden.

Für alle Klassen (außer M und BE) sind zusätzliche Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelfahrten

Zum praktischen Unterricht gehören auch Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie die Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Prüfung

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Teil Grundelemente und einer Fahrt auf Stadt-, Überland- bzw. Autobahnstrecken.
Die Prüfungsdauer beträgt bei Klasse B mind. 55 min und bei Klasse BE mind. 55 min.

 

Fahrzeuge

B Schaltung

Volvo V40